
Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, nicht Arzneimittel; sie sollen die normale Ernährung ergänzen und müssen eine empfohlene tägliche Verzehrmenge auf dem Etikett tragen. Hersteller sind für die Sicherheit und Kennzeichnung verantwortlich, ein behördliches Zulassungsverfahren wie für Medikamente gibt es nicht.
Als Grundregel gilt: die angegebene Verzehrempfehlung nicht überschreiten. Bei Mikronährstoffen lohnt es sich, die Zufuhr an wissenschaftlich abgelehnten Referenzwerten zu orientieren (z. B. die Referenzwerte der Deutschen Gesellschaft für Ernährung) und Ergänzungen nur dort einzusetzen, wo Bedarf besteht. Nahrung sollte immer Vorrang vor Supplementen haben.
Zu hohe Dosen können gesundheitsschädlich sein; EFSA erarbeitet Tolerable Upper Intake Levels (UL) für viele Vitamine und Mineralstoffe, die die maximal tolerierbare tägliche Aufnahme beschreiben. Bei Planung hochdosierter Präparate ist es wichtig, diese ULs zu berücksichtigen, um Überversorgung zu vermeiden.
Besondere Vorsicht gilt für Schwangere, Stillende, Kinder, ältere Menschen und Patient:innen mit chronischen Erkrankungen oder Dauermedikation: bestimmte Nährstoffe (z. B. Vitamin K, Eisen, Vitamin A) können Wechselwirkungen oder Risiken haben und sollten nur nach Rücksprache mit Ärztin/Arzt oder Apotheker:in genommen werden. Geben Sie immer an, welche Supplemente Sie einnehmen.
Praktische Dosierhinweise: 1) Vorab Blutwerte prüfen, wenn ein Mangel vermutet wird; 2) auf Einzelstoff‑ statt Multidosen achten, wenn nur ein Nährstoff fehlt; 3) Dauer der Einnahme begrenzen und regelmäßige Kontrolle vereinbaren; 4) Etikett auf Wirkstoffmenge pro Tagesdosis, Warnhinweise und Lagerung prüfen. Herstellergarantien ersetzen keine fachliche Beratung.
Kurz: Nahrungsergänzungsmittel gezielt und gemäß Verzehrempfehlung einsetzen, Referenz‑ und Höchstmengen (UL) berücksichtigen, bei Risikogruppen und Medikamenteneinnahme medizinisch beraten lassen.
